Satzung:

Auszug aus der Satzung der Kunstgemeinschaft „HandFest“ Kerpen


 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Kunstgemeinschaft HandFest  Kerpen", im Folgenden kurz als „HandFest “ genannt.

Der Sitz des Vereins ist Kerpen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


 

§ 2 Ziele und Zweck des Vereins.

Der Kunstverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung und Verbreitung von Kunst und Kultur vor allem der Handwerkskunst in schöpferisch- künstlerischer Freiheit. Die künstlerische Arbeit und das Verständnis dafür in der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Der Satzungszweck wird erwirkt insbesondere durch

Ausstellung von Werken der handwerklichen Kunst, Kollektivausstellungen von Gruppen, Künstlern und Nachwuchskräften;

Veranstaltung von Vorträgen und Diskussionen, vor allem in der Betrachtung zeitgenössischen Schaffens, aber auch in der Würdigung klassischer und vergangener Kunstepochen;

Durchführung von Kunstreisen und Führungen;

Stiftung oder Förderung öffentlicher Kunstwerke;

Austausch von Ausstellungen mit Kunstvereinen des In- und Auslands;

Unterstützung der Künstler beim Verkauf ihrer Werke durch Ausstellungen.

 

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.